Ablauf und Honorar

1. Vorgespräch

Zunächst vereinbaren Sie per E-Mail oder Telefon ein kostenloses Vorgespräch mit mir. Dieses Gespräch ermöglicht ein Kennenlernen und die Klärung, ob Vertrauen zwischen Ihnen und mir entstehen kann und ob wir zusammen passen. Dieses Vorgespräch findet i.d.R. per Videokonferenz statt.

Vorgespräch vereinbaren

2. Start des Coachingprozesses

Wenn Sie sich dafür entscheiden, das Coaching mit mir durchzuführen, schließen wir einen Vertrag, für den u.a. folgende Bedingungen gelten:

Mein Honorar für eine Coaching-Stunde von 60 Minuten Dauer richtet sich nach dem Brutto-Jahreseinkommen des Klienten und versteht sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19%.

0 € bis 80.000 € Jahreseinkommen: 120 €
80.001 € bis 149.999 € Jahreseinkommen: 150 €
ab 150.000 € Jahreseinkommen 200 €
institutionelle Kunden und Unternehmen: 250 €

Bei Einzelpersonen rechne ich dabei in Zeiteinheiten von begonnenen 15 Minuten ab. Die meinerseits erforderlichen Vor- und Nachbereitungen sind in meinem Stundenhonorar bereits enthalten.

E-Mail- oder Telefon-Anfragen des Coachees zu inhaltlichen Punkten werden entsprechend des Zeitaufwandes für die Beantwortung honoriert; es gelten die gleichen Honorarsätze wie für das Präsenz-Coaching.
Entsprechendes gilt bei Unternehmen für Anfragen des Auftraggebers.
Dazu zählen beispielsweise die Klärung des Auftrags (nicht das Vorgespräch mit einem potenziellen Coachee) oder Auskünfte über die erbrachte Coachingleistung gegenüber dem Auftraggeber.
Einfache Terminabsprachen fallen nicht darunter.

Reise- und Anfahrtaufwand berechne ich nach tatsächlich entstandenem Aufwand.

Bitte beachten:

Basis der Honorarberechnung ist der vereinbarte Termin. Verspätungen des Klienten mindern nicht den Honoraranspruch. Vereinbarte Termine können bis 2 Werktage (48 h) vorher schriftlich per Email kostenfrei abgesagt werden (bei Montagsterminen bis Freitag 13.00 Uhr). Ich werde selbstverständlich versuchen, den Termin kurzfristig weiter zu vermitteln. Sofern das nicht möglich ist, stelle ich bei Nichteinhaltung der o. g. Fristen das vereinbarte Honorar in Rechnung.